Die BBQ-Boote am Bootssteg des Obersees.

Mit BBQ-Booten in See stechen

Hier wird der Grillausflug zu einem besonderen Vergnügen. Auf dem Obersee stehen zwei BBQ-Boote zur Verfügung, mit denen Gruppen von jeweils bis zu acht Personen in See stechen und dabei grillen können. Mit dem BBQ-Boot wird die Tour zu einem einzigartigen Erlebnis mit jeder Menge Spaß.

Die BBQ-Boote auf dem Wasser.
Blick auf den Grill, auf dem Grillgut liegt.

Grillerlebnis der besonderen Art

Während das BBQ-Boot auf dem Obersee schippert, wird an Bord gegrillt und genossen - ein ganz besonderes Vergnügen. In jedem der beiden runden Boote finden bis zu acht Personen Platz. Es gibt Stauraum für Grillgut, Getränke und persönliche Dinge. Grillgut und Getränke müssen mitgebracht werden. Die Miete beträgt für 2,5 Stunden 150 Euro und beinhaltet einen befeuerten Grill, Grillzange, Bambus-Teller und -Besteck, einen Müllbeutel samt Entsorgung, die Endreinigung sowie den Parkeintritt.

Ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich, da die Boote über einen Elektroaußenbordmotor mit weniger als 5 PS verfügen. Der Bootsführer/Die Bootsführerin muss mindestens 18 Jahre alt sein, für ihn/sie gilt die Null-Promille-Grenze. Die Fahrt beginnt mit einer Sicherheitseinweisung und einem kurzen Fahrtest. Dafür sollte man ca. 15 Minuten vor der gebuchten Uhrzeit am Anleger sein.

Weitere Informationen

Vermietungszeiten: 

Samstags und sonntags

  • 12.30 bis 15 Uhr
  • 15.30 bis 18 Uhr
  • 18.30 bis 21 Uhr

Während der Woche

  • 18.30 bis 21 Uhr

Kosten: 

mit Grill 150,00€ (brutto) für 2,5 Stunden inkl. Grill-Set (befeuerter Grill, Grillzange, Bambus-Teller und -Besteck, Mülltüte samt Entsorgung) sowie Endreinigung

  • inklusive Parkeintritt

Weitere Rahmenbedingungen:

  • Das BBQ-Boot darf nur von einer Person gefahren werden, die sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins ausweisen kann. Der Bootsführer/Die Bootsführerin muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für ihn/sie gilt die Null-Promille-Grenze. Während der Fahrt trägt der Bootsführer/die Bootsführerin die Handschlaufe für die Notabschaltung des Motors.
  • Grillgut und Getränke müssen mitgebracht werden.
  • Das Schwimmen im Obersee ist verboten, ebenso das Füttern der Fische, Enten, Gänse und anderer Tiere. Es darf kein Müll ins Wasser geworfen werden.
  • Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt, für Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen Pflicht.

 

Spielregeln/Benutzungsordnung
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Ansprechpartner/innen
Das Team der Touristikinformation

Mit freundlicher Unterstüzung von:

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